Im Zuge der Reichsreform und Aufrichtung des „Ewigen Landfriedens“ wurde im Jahr 1495 unter Kaiser Maximilian I. das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegründet. Es hatte die Aufgabe, anstelle von Gewalt ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht zu entwickeln und damit Rechtskonflikte in friedliche Bahnen zu lenken.
Die Gesellschaft widmet sich der Erforschung des Gerichts und seiner friedensstiftenden Wirkung sowie weiterer europäischer Höchstgerichte, um so die Entwicklung zu unserem heutigen Rechtsstaat nachvollziehen zu können.
Hierzu betreibt sie eine Forschungsstelle und ein Museum.
Nach Aufenthalten in verschiedenen süd- und südwestdeutschen Städten war es ab 1527 in Speyer und nach dessen Zerstörung von 1689 bis zum Ende des Alten Reiches 1806 in Wetzlar ansässig. Die Entwicklung des 19. Jahrhunderts ließ die Bedeutung des Gerichtes weitgehend in Vergessenheit geraten. Dies hat sich seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts entscheidend geändert.
Im Jahr 1985 gründeten interessierte Persönlichkeiten aus Justiz, Forschung und Kommunalpolitik die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. in Wetzlar, die sich die Einrichtung und den Betrieb eines Museum und einer Forschungsstelle zur Aufgabe stellte. Die Arbeit wird durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt.