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V.l.n.r.: Dr. Wilhelm Wolf, Ralph Gatzka und Wolfram Dette

Staatsgerichtshof-Präsident neuer Vorsitzender

Pressemitteilung

Staatsgerichtshof-Präsident als Vorsitzender

Die Wetzlarer Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e.V. hat einen neuen Vorsitzenden: Dr. Wilhelm Wolf (59), Präsident des hessischen Landessozialgerichts und des Staatsgerichtshofs unseres Landes,

 

wurde am 16. Oktober von der Mitgliederversammlung der Gesellschaft einstimmig gewählt. Der Jurist studierte und promovierte in Frankfurt am Main und war dort zunächst als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für juristische Zeitgeschichte tätig. Danach arbeitete er als Rechtsanwalt und Richter und war zeitweise in das hessische Justizministerium abgeordnet. Von 2010–2016 war er Präsident des Landgerichts in Gießen, danach Präsident des Landgerichts in Frankfurt.

Wolf tritt die Nachfolge des ehemaligen Limburger Landgerichtspräsidenten Ralph Gatzka an, der aus Altersgründen nicht mehr kandidierte. Gatzka war von 2011 bis jetzt Vorsitzender. Der stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft, Oberbürgermeister a.D. Wolfram Dette, würdigte den Einsatz Gatzkas für den Verein, seine Forschungsstelle und die Entwicklung des Reichskammergerichtsmuseums. Aufgrund seiner Verdienste ernannte die Mitgliederversammlung Gatzka zum Ehrenmitglied. Ebenso dankte Dette dem ausscheidenden Schatzmeister Holger Hartert, der wegen anderen ehrenamtlichen Verpflichtungen nicht mehr zur Wahl antrat.Die Neuwahl des Vorstands bestätigte Dette als stellvertretenden Vorsitzenden, Hans-Otto Kneip als Schriftführer sowie Prof. Dr. Anette Baumann, Axel Sollmann und Norbert Spory als Beisitzer. Neue Schatzmeisterin wurde ohne Gegenstimmen Claudia Klaus. Kraft Amtes gehört auch Oberbürgermeister Manfred Wagner dem Vorstand an.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung hielt der neugewählte Vorsitzende der Gesellschaft einen Vortrag zum Thema „Der Hessische Staatsgerichtshof – das unbekannte Wesen?“. Trotz seiner für die politische und gesellschaftliche Entwicklung des Landes wichtigen Wirkung sei der Staatsgerichtshof vielen Bürgerinnen und Bürgern kaum bekannt. Dr. Wolf erinnerte in diesem Zusammenhang beispielsweise an die Entscheidung zu dem während der Coronazeit von der Landesregierung geplanten Sondervermögen in Höhe von 12 Mrd. €, das vom Gerichtshof als verfassungswidrig eingestuft wurde.Er hob hervor, dass der hessische Staatsgerichtshof zusammen mit Bayern zu den ersten Landesverfassungsgerichten in Deutschland zähle und seit 1949 mit zahlreichen Entscheidungen Maßstäbe in der hessischen Rechtsprechung gesetzt habe. Die in der hessischen Verfassung geregelte Zusammensetzung des Gerichts mit fünf Berufsrichtern und sechs vom hessischen Landtag zu berufenden Mitgliedern sei auch eine Reaktion auf die Nazi-Diktatur und die Gleichschaltung der Gerichte vor 1945.

Mit der rollierenden Wiederbesetzung von Richtersitzen – diese werden auf sieben Jahre gewählt – und den in der jeweiligen Wahlperiode des Landtags zu wählenden weiteren Mitgliedern werde eine angemessene Unabhängigkeit des Gerichts vom Landtag und der Landesregierung gewährleistet.Diese – in Zeiten erstarkender extremistische politischer Strömungen – wichtige Kontinuität bei der Sicherstellung der verfassungsrechtlichen Grundsätze in der hessischen Gesetzgebung stärke auch das Vertrauen der Bürgerschaft auf eine unabhängige Justiz.Das Reichskammergericht habe bereits im Mittelalter und der frühen Neuzeit Maßstäbe dafür gesetzt, wie Streitigkeiten statt mit Gewalt in einem geordneten prozessualen Verfahren entschieden werden können. Der Grundsatz „Friede durch Recht“ sei auch heute eine wichtige Zielvorstellung für unsere Rechtsprechung, setze allerdings auch die Akzeptanz gerichtliche Entscheidungen auf allen staatlichen Ebenen und in der Bevölkerung voraus.Insoweit habe die Tätigkeit der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung nicht nur einen historischen, sondern auch einen aktuellen Bezug.