Im Zuge der Reichsreform und Aufrichtung des „Ewigen Landfriedens“ wurde im Jahr 1495 unter Kaiser Maximilian I. das Reichskammergericht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegründet. Es hatte die Aufgabe, anstelle von Gewalt ein geregeltes Streitverfahren vor Gericht zu entwickeln und damit Rechtskonflikte in friedliche Bahnen zu lenken.
Die Gesellschaft widmet sich der Erforschung des Gerichts und seiner friedensstiftenden Wirkung sowie weiterer europäischer Höchstgerichte, um so die Entwicklung zu unserem heutigen Rechtsstaat nachvollziehen zu können.
Hierzu betreibt sie eine Forschungsstelle und ein Museum.
